Beschwerden erzielt werden können. In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit, Zumutbarkeit und Eingliederungsperspektive wurde festgehalten, es sei eine erhebliche Symptomausweitung beobachtet worden, weshalb die Resultate der physischen Leistungstests für die Beurteilung der zumutbaren körperlichen Belastbarkeit nicht verwertbar seien.