Der Beschwerdeführer stellte sich zur Einholung einer Zweitmeinung bei Dr. med. E._____ vor. Dieser führte im Bericht vom 20. August 2020 aus, eine Indikation für ein weiteres operatives Vorgehen sehe er nicht, die Nervenrevisionen hätten keine Durchtrennung der Nerven gezeigt. Im Vordergrund stehe die entsprechende Schmerzbehandlung. Diagnostisch ging er von einer Allodynie an der linken Hand aus; ein CRPS liege nicht vor (VB 168). Dr. med. H._____, Facharzt für Chirurgie und für Handchirurgie, führte im Sprechstundenbericht vom 3. September 2020 ebenfalls aus, der Beschwerdeführer leide nach Durchführung der zahlreichen Operationen gesichert an einer Allodynie.