Neurologisch versicherungsmedizinisch fehle somit eine organische Grundlage für die diffus auf die gesamte linke Extremität angegebene Schmerzsymptomatik, ausstrahlend bis in die linke Kopfhälfte bei deutlicher Symptomausweitung mit funktionellen neurologischen Beschwerden und fehlender Objektivierung in der klinischen neurologischen Untersuchung. Betreffend eine dem von den Ärzten der Rehaklinik D._____ definierten Belastungsprofil entsprechenden Tätigkeit bestehe eine ganztägige Arbeitsfähigkeit (VB 385 S. 6). Von somatischer Seite finde sich kein Befund, welcher einen entschädigungspflichtigen Integritätsschaden begründe (VB 385 S. 5).