Rissquetschwunde an der linken, adominanten Hand, welche sich in der Folge infiziert habe, zu einem protrahierten Verlauf mit mehreren operativen Eingriffen gekommen (VB 385 S. 1). Zu organisch strukturellen Läsionen, die eine Einschränkung der Bewegung und Kraft der Finger erklären könnten, sei es nicht gekommen. Gemäss den Berichten der behandelnden Ärzte bestehe denn auch eine normale Trophik an der linken Hand ohne abgrenzbare Schwellung, was eine gravierende Diskrepanz zur vom Beschwerdeführer geklagten Beschwerdesymptomatik und dem von diesem angegebenen Nichtgebrauch der linken Hand darstelle (VB 385 S. 5).