3.3.2.2. In der im Beschwerdeverfahren eingereichten RAD-Stellungnahme von Prof. Dr. med. C._____ vom 5. Dezember 2023 wurde festgehalten, mit der Diagnose der funktionellen Einhändigkeit könnten leichtere Arbeiten ausgeführt werden, sofern nur die nicht betroffene Hand bzw. der nicht betroffene Arm eingesetzt werde. Die Arbeit könne nur verlangsamt ausgeübt -6- werden wegen des chronischen Schmerzzustandes. Unter Berücksichtigung des beeinträchtigten Gesundheitszustandes auf internistischem Gebiet sei die üblicherweise zumutbare Arbeitsfähigkeit von 70 % auf 50 % zu reduzieren (eingereicht mit Eingabe vom 18. Januar 2024).