Nach einer Findungsphase für eine angepasste Tätigkeit sollte zunehmend eine Arbeitsfähigkeit von 35 %, 45 %, 55 % bis eventuell 70 % anvisiert werden. Eine optimal angepasste Tätigkeit, welche der funktionellen Einhändigkeit Rechnung trage, sollte zu 70 bis 80 % praktiziert werden können. Die 20%ige Reduktion sei durch eine gewisse Verlangsamung infolge der Nebendiagnosen zu verstehen (VB 405 S. 5).