Mit Schreiben vom 15. Dezember 2022 stellte sie die vorübergehenden Versicherungsleistungen per 31. Januar 2023 ein. Mit Verfügung vom 21. Februar 2023 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 36 % mit Wirkung ab dem 1. Februar 2023 sowie eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 30 % zu. Die gegen die Höhe der Rente erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 15. Juni 2023 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 15. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. August 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: