vgl. E. 5.3.1). Gemäss Radiologiebericht vom 1. Juni 2023 würden zudem vereinzelte segmentale Lungenembolien vorliegen (BB 4; vgl. E. 5.3.15.2). Es kommt jedoch nicht auf die Diagnose an, sondern darauf, welche Auswirkungen eine Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit hat (BGE 144 V 245 E. 5.5.2 am Ende mit Hinweis). Die behandelnden Ärzte des Kantonsspitals D._____ machten keine Ausführungen zur Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers. Sie hielten im Gegenteil fest, eine im Juni 2021 durchgeführte Spiroergometrie habe eine altersentsprechende körperliche Leistungsfähigkeit und eine Blutgasanalyse ebenfalls eine altersadaptiert normale Oxygenation gezeigt.