Vereinzelt würden sich Kontrastmittelaussparungen der Segmentarterien finden. Auch dieser Befund mit vereinzelten segmentalen Lungenembolien, aber nicht vorhandenen zentralen parazentralen Lungenembolien und ohne Rechtsherzbelastungszeichen könne aus fachinternistischer Sicht die Dyspnoesymptomatik nicht erklären. Es würde sich somit keine Änderung zur Beurteilung vom 19. Dezember 2022 ergeben (VB 64).