5.2. Was die Rüge des Beschwerdeführers betrifft, auf die Beurteilung von RAD-Ärztin Dr. med. C._____ könne nicht abgestellt werden, da diese lediglich über einen Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin verfüge (Beschwerde S. 6), ist zu erwähnen, dass sowohl die Kardiologie als auch die Pneumologie als Teilgebiete der Inneren Medizin im Rahmen der -6-