So sei im Bericht vom 17. Mai 2023 die Diagnose eines Post-Covid-Syndroms gestellt worden, weshalb ein nicht objektivierbares Beschwerdebild vorliege, und die Indikatoren hätten angewendet werden müssen. Ebenso sei der radiologische Bericht vom 1. Juni 2023 nicht berücksichtigt worden, wonach mehrere Lungenembolien vorliegen würden (Beschwerde S. 7).