2. 2.1. Am 21. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 26. Juni 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 26. Juni 2023 vollumfänglich aufzuheben. . 2. Es sei der Beschwerdeführer zu berenten. 3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Eingabe vom 1. September 2023 reichte der Beschwerdeführer eine Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 31. August 2023 ein.