1. Der 1976 geborene und als Chefmonteur selbstständig tätige Beschwerdeführer meldete sich am 23. April 2021 unter Hinweis auf eine "Lungenschädigung" infolge Covid-Infektion zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten bei und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 26. Juni 2023 ab.