Diese Schätzung war sogar der zuständigen Polizeibehörde zu hoch. Gestützt auf die Aussage einer im Erotikstudio tätigen Sexarbeiterin, welche ein wöchentliches Einkommen zwischen Fr. 2'500.00 und Fr. 4'000.00 angegeben habe, ging sie in einer konservativen Schätzung von einem täglichen Durchschnittsverdienst von Fr. 300.00 bis 400.00 aus (VB S. 246). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die ZEMIS-Liste nur Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aufführt, während in der B._____ nach Aussage des Beschwerdeführers auch Schweizerinnen tätig waren (VB S. 204).