und bestimmt damit selbst darüber, welche Bezahlformen in ihrem Erotikstudio zur Verfügung stehen (www.[...].ch; besucht am 16. November 2023). Zusammenfassend werden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (vgl. E. 2.2. hiervor) nicht nur die Preisgestaltung und Zahlungsmodalitäten von der B._____ bestimmt, sondern es ist gleichzeitig davon auszugehen, dass die Zahlungen der Dienstleistungen der Frauen über das Erotikstudio und nicht – wie der Beschwerdeführer dies behauptet – über die einzelnen Sexarbeiterinnen läuft. Auch dies ist ein klares Anzeichen dafür, dass die betroffenen Sexarbeiterinnen ihre Tätigkeit in unselbstständiger Anstellung ausüben.