Des Weiteren ergaben die polizeilichen Ermittlungen einerseits, dass die Dienstleistungen der Sexarbeiterinnen jeweils im Voraus bei der "Hausdame" zu begleichen seien (VB S. 243). Andererseits wiesen die Ermittlungsbehörden in ihren Akten darauf hin, dass eine prozentuale Aufteilung der Einnahmen aus den Tätigkeiten der Sexarbeiterinnen (im Verhältnis 60/40 [Sexarbeiterin/Betreiber], gem. anderen Angaben 50/50) vereinbart sei, wobei die Sexarbeiterinnen ihren Anteil – branchenüblich – täglich ausbezahlt erhalten würden (VB S. 243). Diese Feststellungen bestätigen sich einerseits mit einem Blick auf die Homepage des Erotikstudios ("tägliche Auszahlung", www.[...].ch;