Zudem widerspricht sich der Beschwerdeführer mehrfach selbst, wenn er zwar einerseits behauptet, aufgrund der Zahlung direkt an die jeweilige Sexarbeiterin nicht zu wissen, was diese verdienen würden (s. eingangs erwähnte Verweise), gleichzeitig aber etwa angibt, die Sexarbeiterinnen würden nicht mehr als Fr. 1'400.00 (VB S. 205), Fr. 2'000.00 (VB S. 156) oder Fr. 2'300.00 (ebd. sowie Beschwerde, Ziff. 6) im Jahr verdienen, ein durchschnittlicher Verdienst von Fr. 250.00 (pro Tag) stimme nicht (Eingabe vom 11. Oktober 2023, S. 2), oder eine Frau könne ("wenn's gut läuft") "zwischen [Fr.] 700 und 800.- verdienen" (VB S. 206).