Die wirtschaftliche Abhängigkeit der Sexarbeiterinnen zeigt sich auch massgeblich in der Art und Weise der Bezahlung ihrer erbrachten Dienstleistungen. An der Darstellung des Beschwerdeführers dahingehend, dass die Sexarbeiterinnen jeweils selbstständig über die Preise entscheiden würden und die Kunden die gebuchte Sexarbeiterin jeweils direkt zu bezahlen hätten (Beschwerde, Ziff. 3, 9 und 11; Eingabe vom 11. Oktober 2023, S. 1 f.; VB S. 157; Antworten auf Fragen 8 und 11 in VB S. 201 f.; VB S. 206), ergeben sich ernsthafte Zweifel. So ist der Website etwa eine ausführliche Preisliste für diverse Dienstleistungen der Sexarbeiterinnen zu entnehmen (www.[...].ch;