Mit Schreiben vom 18. Oktober 2022 übermittelte das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) der Beschwerdegegnerin eine Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit Angaben zu Personen im Meldeverfahren oder mit Grenzgängerbewilligungen. Aus dieser Liste aus dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) ging hervor, dass die B._____ im Erotikgewerbe tätig war und als Arbeitgeberin über das Onlineportal des SEM zwischen 2016 und 2022 unzählige Frauen als Sexarbeiterinnen respektive "Hausdamen" gemeldet hat.