1. Im Sommer 2020 meldete sich der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin mit der Einzelfirma B._____ als Selbstständigerwerbender an. Als Branche gab er die Zimmervermietung bzw. deren Bewirtschaftung an, Personal werde keines beschäftigt. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2022 übermittelte das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) der Beschwerdegegnerin eine Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit Angaben zu Personen im Meldeverfahren oder mit Grenzgängerbewilligungen.