3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin legte ihrer Berechnung des Taggeldes das vom Beschwerdeführer zuletzt bei der Firma B AG._____ als Mitarbeiter Prozessengineering erzielte Einkommen zugrunde. Gemäss Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin vom 12. Juni 2023 würde der Beschwerdeführer im Jahr 2023 in dieser Tätigkeit ein Jahreseinkommen von Fr. 87'481.00 erzielen, was einem durchschnittlichen Tageseinkommen von Fr. 240.00 entspreche. Das Taggeld betrage 80 % davon und dementsprechend Fr. 192.00 (vgl. VB 75; Vernehmlassung S. 2 f.)