1. 1.1. Der 1988 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 3. Mai 2021 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge teilte der Beschwerdeführer am 12. Oktober 2021 mit, dass er wieder zu 100 % arbeitsfähig sei, woraufhin das Leistungsgesuch abgeschlossen wurde.