5.1.3. Im Bericht zur kreisärztlichen Untersuchung vom 17. Mai 2022 sind keine Beschwerden aufgeführt (vgl. E. 3.1. hiervor), welche auf eine physiologische Altersgebrechlichkeit schliessen liessen. Sodann weist der Bericht explizit daraufhin, dass die degenerativen Veränderungen der rechten Hand nicht ausschliesslich auf Verschleissleiden – was auf eine altersbedingte physiologische Veränderung hindeuten würde – zurückzuführen seien. Verglichen mit den unfallkausalen Ursachen der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Befund die zumutbaren Tätigkeiten (vgl. E. 5.1.2. hiervor) weiter wesentlich bzw. "erheblich" einschränken würde.