1995, S. 252). Entscheidend ist, ob konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich das Alter der Versicherten erheblich als Ursache der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit auswirkt. Dies kann einerseits aus medizinischer Sicht in einer physiologischen Altersgebrechlichkeit in dem Sinne auftreten, dass die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit durch den erlittenen Unfall und seine Folgen bei einer Person im mittleren Alter geringer ausgefallen wäre.