4.2. 4.2.1. Der Beschwerdeführer bringt hinsichtlich des medizinischen Sachverhalts vor, die Beschwerdegegnerin habe es unterlassen, eingehende Abklärungen bezüglich seiner Leistungsfähigkeit vorzunehmen. Zudem sei Dr. med. B._____ von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in der angepassten Tätigkeit ausgegangen, obwohl dies den Einschätzungen der behandelnden Ärzte widerspreche (vgl. Beschwerde S. 11).