Hantieren mit Werkzeugen leicht. Stösse und Vibrationen an beiden Armen nicht zulässig. Das Begehen von Leitern oder Gerüsten sei aus Sicherheitsgründen zu unterlassen (internistische Vorerkrankungen). Auf Nachfrage ergänzte Dr. med. B._____, dass diese Tätigkeiten vom Beschwerdeführer vollzeitig und ohne leistungsmässige Einschränkungen durchführbar seien (VB 242).