Dr. med. B._____ hielt zudem fest, dass die vorliegenden Restbeschwerden sich in den letzten Monaten nicht mehr gebessert hätten und bis auf die orale Schmerzmedikation keine Behandlung mehr stattfinde. Somit liege ein stabiler Zustand vor und von weiteren Behandlungen könne keine namhafte Verbesserung der Restbeschwerden aus dem Ereignis von 2020 mehr erreicht werden. Gemäss dem Belastungsprofil seien dem Beschwerdeführer noch leichte Tätigkeiten mit folgenden Einschränkungen zuzumuten (VB 229 S. 13): Heben und Tragen rechts bis 5 kg und bis Lendenhöhe. Beidhändiges Tragen bis 15 kg bis Lendenhöhe. Beim Tragen seien keine Rumpfrotationen zulässig. Hantieren mit Werkzeugen leicht.