auf die Beschwerde nicht einzutreten. 3. 3.1. In seiner Beschwerde vom 23. Januar 2023 bringt der Beschwerdeführer im Weiteren vor, dass die Ausführungen des beurteilenden RAD-Arztes -8- Dr. med. B. den Anschein der Befangenheit begründeten und dieser in den Ausstand zu treten habe (Beschwerde Rz. 23 ff.).