Dies mag zwar durchaus zutreffen, ändert jedoch nichts daran, dass aus der Botschaft klar hervorgeht, dass der Gesetzgeber bewusst Rechtsmittel, welche auch zur Verzögerung des Verfahrens dienen könnten, eliminieren wollte (teleologische Auslegung; so im Ergebnis auch FLÜCKIGER, a.a.O., S. 70). In den Beratungen des Nationalrates wurde zudem ein Minderheitsantrag abgelehnt, wonach in Art.