1.3. Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer von der medexperts AG, St. Gallen orthopädisch und neurologisch begutachten (medexperts-Gutachten). Nach Rücksprache mit RAD-Arzt Dr. med. B. unterbreitete die Beschwerdegegnerin den Gutachtern Ergänzungsfragen, wozu diese am 13. April 2022 Stellung nahmen. Nach erneuter Rücksprache mit Dr. med. B. teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 19. Juli 2022 mit, es sei eine bidisziplinäre (or- thopädische-neurologische) Begutachtung erforderlich. Mit Schreiben vom 17. August 2022 erhob der Beschwerdeführer Einwände gegen die Begutachtung und stellte ein Ausstandbegehren gegen Dr. med.