1.2. In der Folge wurde der Beschwerdeführer durch die Neurologie Toggenburg AG orthopädisch begutachtet (Gutachten vom 11. September 2019). Daraufhin verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 5. Dezember 2019 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.44 vom 21. August 2020 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurück.