Aufgrund der zwischenzeitlich veröffentlichen aktuelleren LSE-Tabellen errechnete die Beschwerdegegnerin im angefochtenen Einspracheentscheid unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2022 neu ein Valideneinkommen von Fr. 68'409.00. Das Invalideneinkommen setzte sie wiederum unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2022, der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie eines leidensbedingten Abzuges von 10 % auf Fr. 57'154.00 fest. Dabei resultierte (bei einer Erwerbseinbusse von Fr. 11'255.00) ein Invaliditätsgrad von rund 16 %.