7. 7.1. In der Verfügung vom 12. Januar 2022 (VB I 364 S. 2) ermittelte die Beschwerdegegnerin ein Valideneinkommen von Fr. 68'478.00. Das Invalideneinkommen setzte sie basierend auf den Tabellenlöhnen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Tabelle TA1 des Jahres 2018, Kompetenzniveau 2, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Nominallohnentwicklung bis 2021 auf Fr. 61'881.00 fest. Nach Berücksichtigung eines leidensbedingten Abzugs von 10% errechnete sie das zumutbare Invalideneinkommen auf Fr. 55'693.00.