So wies sie darauf hin, dass die in der Bildgebung festgestellten Befunde an der rechten Schulter auf eine Impin- gement-Symptomatik und diejenigen am rechten Ellenbogen auf eine Fehlbelastung hinweisen würden. Eine Überbelastung aufgrund einer Mehrbelastung sei höchstens möglich, jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich. Dabei wies Dr. med. H._____ zudem auf den Umstand hin, dass die Beschwerdeführerin rechtsdominant sei und die rechte Seite daher auch ohne die Einschränkung der linken Schulter mehr belasten würde (VB I 298). Auch diese Ausführungen sind nachvollziehbar und es sind den Akten keine weiteren entgegenstehenden medizinischen Einschätzungen zu entnehmen.