5.3. Was die Beschwerden an der rechten Schulter sowie am rechten Ellenbogen der Beschwerdeführerin anbelangt, nahm Dr. med. H._____ am 19. Juni 2020 Stellung und begründete überzeugend, weshalb diese nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine Überbelastung aufgrund des (unfallbedingt) eingeschränkten linken Schultergelenks zurückgeführt werden können (vgl. diesbezüglich den Bericht des Kantonsspitals I._____ vom 23. Januar 2020 in VB 271 I f.). So wies sie darauf hin, dass die in der Bildgebung festgestellten Befunde an der rechten Schulter auf eine Impin- gement-Symptomatik und diejenigen am rechten Ellenbogen auf eine Fehlbelastung hinweisen würden.