5.2. Die Beschwerdeführerin bringt vor, auch ihre Rückenbeschwerden seien unfallkausal. Dr. med. H._____ habe ausser Acht gelassen, dass beim Unfall vom 19. Januar 2020 zunächst von einer Steissbeinstauchung ausgegangen worden, später aber eine undislozierte SWK4-Fraktur festgestellt worden sei (Beschwerde S. 6).