Die Anamnese mit Auftreten der Beschwerden nach dem Unfallereignis vom 19. Januar 2020 weise darauf hin, dass die aktuell sichtbaren radiologischen Veränderungen im Bereich der Wirbelsäule, falls bereits früher auch vorhanden, nicht symptomatisch gewesen und aktuell nach dem Unfallereignis symptomatisch geworden seien. Die genaue Differenzierung der Ursache der Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule müsste im Rahmen eines "Zusammenhangs-Gut- achtens" beurteilt werden (VB I 369 S. 2). -8-