Radiologische Abklärungen unmittelbar nach dem Unfallereignis lägen ihr keine vor, so dass ein Vergleich der radiologischen Bildgebungen unmittelbar nach dem Unfallereignis und aktuell (ca. 1 Jahr und 8 Monate später) nicht möglich sei. Die Anamnese mit Auftreten der Beschwerden nach dem Unfallereignis vom 19. Januar 2020 weise darauf hin, dass die aktuell sichtbaren radiologischen Veränderungen im Bereich der Wirbelsäule, falls bereits früher auch vorhanden, nicht symptomatisch gewesen und aktuell nach dem Unfallereignis symptomatisch geworden seien.