3.11. Dr. med. F._____, Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation, nahm am 27. Januar 2022 Stellung zur Beurteilung von Dr. med. H._____ vom 29. November 2021. Im Wesentlichen legte sie dabei dar, die Beschwerdeführerin sei bei ihr "in einem Abstand von 1 Jahr und ca. 8 Monaten" zum Unfallereignis vom 19 Januar 2020 erstmals zur Wirbelsäulenabklärung vorstellig geworden. Radiologische Abklärungen unmittelbar nach dem Unfallereignis lägen ihr keine vor, so dass ein Vergleich der radiologischen Bildgebungen unmittelbar nach dem Unfallereignis und aktuell (ca. 1 Jahr und 8 Monate später) nicht möglich sei.