3.4. Dr. med. H._____, Fachärztin für Chirurgie, Abteilung Versicherungsmedizin der Beschwerdegegnerin, nahm, nachdem sie die Beschwerdeführerin am 30. September 2019 untersucht hatte, am 1. Oktober 2019 im Hinblick auf das Unfallereignis vom 9. März 2017 Stellung. Zusammengefasst legte sie dabei dar, dass über ein Jahr nach erfolgtem Eingriff an der linken Schulter und über zwei Jahre nach in Fehlstellung verheilter, varusimpaktierter und nach dorsal abgekippter proximaler Humerusfraktur an der linken Schulter bei der Beschwerdeführerin geringe Ruhe-, starke Belastungsschmerzen sowie eine Bewegungseinschränkung über der Horizontalen persistierten.