Aus den Akten sind keine Hinweise ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin durch die im Zusammenhang mit der HWS-Distorsion stehenden Beschwerden (Nackenbeschwerden mit Schmerzausstrahlung in den linken Ellenbogen, schmerzbedingt leicht eingeschränkte Nackenbeweglichkeit, Verspannungen der Nackenmuskulatur, intermittierende Kopfschmerzen [vgl. VB 77 S. 4]) wesentliche Einschränkungen in ihrem Lebensalltag erfahren würde, weshalb auch das Kriterium der erheblichen Beschwerden nicht erfüllt ist.