Die Beschwerdeführerin klagte nach dem Unfall vom 14. Oktober 2020 über anhaltende Schmerzen in der BWS und HWS. Auch seien Parästhesien in den Fingern und im linken Bein aufgetreten (vgl. E. 4.1.1. hiervor). Zwar litt die Beschwerdeführerin direkt nach dem Unfallgeschehen unter Nacken- und Kopfschmerzen, einer eingeschränkten Beweglichkeit der HWS, Schwindel und Übelkeit; weitere für ein Schleudertrauma typische Beschwerden wurden jedoch nicht beklagt (VB 11 S. 2), und im Zeitpunkt des Assessments in der Rehaklinik H._____ vom 7. März 2022 gab sie noch Nackenbeschwerden mit Schmerzausstrahlung bis in den linken Ellenbogen, intermittierende Kopfschmerzen und eine reduzierte körperliche