Die Beschwerdeführerin hielt beim Unfall vom 14. Oktober 2020 im Auto hinter einem anderen Auto vollständig an, worauf der nachfolgende Personenwagen in ihr Heck prallte. Gemäss dem unfallanalytischen Gutachten der B. AG_____, lag die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung delta-v des Fahrzeugs der Beschwerdeführerin bei 12.2 km/h bis 16.5 km/h (VB 56 S. 16).