SVR 2009 UV Nr. 1 S. 1, 8C_677/2007 E. 2.3, 2.3.2 mit Hinweisen). Diskusprotrusionen sind zudem nach medizinischer Lehrmeinung in der Regel Folge eines degenerativen Prozesses (Urteil des Bundesgerichts 8C_735/2009 vom 2. November 2009 E. 5.3.2.). Diese allgemeinen Erfahrungsregeln sind für sich allein genommen zwar nicht geeignet, den erforderlichen Nachweis für das Dahinfallen jeder kausalen Bedeutung des Unfalls zu erbringen. Vorliegend ist jedoch die Geltung dieser abstrakten Vermutungen gemäss den Ausführungen von Dr. med. univ. D._____ nachvollziehbar dargetan.