4.1.2. Der Bericht des Kreisarztes Dr. med. univ. D._____ vom 16. Mai 2023 (vgl. E. 3.1. hiervor) ist in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten, auf die er sich stützte (VB 95 S. 1 ff.), beruhen auf verschiedenen persönlichen sowie bildgebenden Untersuchungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 3.2.3. hiervor).