Dies insbesondere aufgrund der durchgeführten Röntgenabklärungen mit CT des Schädels, CT der HWS, MRI der HWS sowie MRI der LWS und der BWS. Bei den vorliegenden Befunden handle es sich um ausschliesslich vorbestehende degenerative Befunde ohne Hinweis auf eine zusätzliche unfallbedingte Schädigung. Bei Fehlen jeglicher Hinweise -5-