2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. August 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Unfall vom 14. Oktober 2020 zu Recht mit Einspracheentscheid vom 6. Juni 2023 per 22. Juli 2022 eingestellt hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 81).