2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 6. Juni 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Juli 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der angefochtene Einsprache-Entscheid vom 06.06.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien nach wie vor die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere Taggelder und Heilkosten, zu gewähren. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."