delt, hier zu berücksichtigenden Ergänzungen der Beschwerdegegnerin – fanden indes keinen Eingang in das Dispositiv des Einspracheentscheids vom 13. Juni 2023. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist die - 10 - Anordnung der Beschwerdegegnerin respektive die Dispositiv-Ziff. 1 des angefochtenen Entscheids vom 13. Juni 2023 wie folgt neu zu fassen: