Eine ambulante Weiterbehandlung durch Dr. med. D._____ neben der Behandlung durch ein Kompetenzzentrum erscheine dabei grundsätzlich möglich, bedinge aber eine sehr gute Absprache und Kommunikation (S. 127 des Gutachtens). Zusammenfassend sei eine Leistungskoordination im Sinne eines Gatekeepings vor dem Hintergrund des psychiatrischen Störungsbildes notwendig. Ein anderes Verfahren oder Vorgehen erfülle die WZW-Kriterien nicht (S. 127 f. des Gutachtens). -6-